Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 19. November 2021

§ 1 Gegenstand

Miet-Tesla.com ist ein Unternehmen der Pisca GmbH (im Folgenden „Pisca“). Pisca vermietet (als „Anbieter“) bei bestehender Verfügbarkeit Kraftfahrzeuge zur kurzzeitigen Nutzung („Kurzzeitmiete“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Buchung (Abschluss des Kundenvertrages) und die Kurzzeitmiete des Produktes der Pisca. Durch den Abschluss des Kundenvertrages erwirbt der Kunde keinen Anspruch auf die Kurzzeitmiete zu der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preis- und Gebührenliste bzw. der gültigen Verbrauchspauschale. Es gelten ausschließlich die aktuellen Preise und Gebühren zum Zeitpunkt der Nutzung (siehe § 5 dieser AGB). Die Begriffe Kunde oder Fahrtberechtigter dienen der Vereinfachung und bezeichnen das männliche und weibliche Geschlecht.

§ 2 Fahrtberechtigung

Fahrtberechtigt sind Personen, die einen Kundenvertrag mit dem Anbieter abgeschlossen haben (Kunde) und weitere vom Kunden angemeldete Personen, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Ist der Kunde eine juristische Person, kann er Personen benennen (Beauftragte), die in seinem Namen und auf seine Rechnung fahrtberechtigt sind. Das Fahrzeug darf ebenfalls mit Zustimmung und in Anwesenheit des Kunden im Fahrzeug von einer anderen Person geführt werden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Fahrtberechtigten die Regelungen dieser AGB beachten und bei Fahrten fahrtüchtig und im Besitz einer für das Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sind. Der Kunde hat das Handeln der Fahrtberechtigten wie eigenes Handeln zu vertreten. Der Kunde muss jederzeit nachweisen können, wer das Fahrzeug gelenkt hat (z. B. bei Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften). Unter 25-jährigen ist das Führen von Pisca-Fahrzeugen untersagt. Somit ist es dem Kunden untersagt, Personen unter 25 Jahren Pisca-Fahrzeuge zur Nutzung zu überlassen.

Dem Kunden kann die Fahrtberechtigung ganz oder teilweise entzogen werden, sofern der Kunde Fahrzeuge unsachgemäß behandelt (siehe § 8). Der Anbieter ist berechtigt, die Fahrtberechtigung zu befristen und nur nach Vorlage des Originalführerscheins des Kunden für einen festgelegten Zeitraum zu verlängern und/oder bei Nichtvorlage des Führerscheins trotz Aufforderung die Fahrtberechtigung bis zur Führerscheinvorlage zu sperren.

§ 3 Zugangsmedien

Jeder Kunde erhält ein Zugangsmedium (Keycard, Key Fob, PIN), das den Zugang zum Fahrzeug ermöglicht. Eine Weitergabe des Zugangsmediums ist nicht gestattet und der Verlust des Zugangsmediums ist stets unverzüglich anzuzeigen. Widrigenfalls haftet der Kunde für alle durch den schuldhaften Verlust oder die Weitergabe des Zugangsmediums verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde. Das Zugangsmedium (Keycard o. ä.) bleibt im Eigentum von Pisca und ist auf Verlangen auszuhändigen. Im Falle des Verlustes wird dem Kunden eine Aufwands- und Kostenpauschale (gemäß Gebührenliste) berechnet, sofern der Kunde nicht nachweist, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Anbieter bleibt es vorbehalten, Ersatz seines konkret eingetretenen Schadens zu verlangen. Werden dem Kunden weitere Zugangsmedien übergeben, findet diese Regelung sinngemäß Anwendung.

Das Zugangsmedium (Keycard, Key Fob, PIN) ist dem Anbieter bei Fahrzeugrückgabe wieder auszuhändigen. Der Anbieter ist berechtigt, das Zugangsmedium zu befristen und nur nach Vorlage des Originalführerscheins des Kunden für einen festgelegten Zeitraum zu verlängern und/oder bei Nichtvorlage des Führerscheins trotz Aufforderung das Zugangsmedium bis zur Führerscheinvorlage zu sperren.

§ 4 Entgelte, Änderungen der Preis- und Gebührenliste

Dem Kunden werden Verwaltungs- bzw. Aufnahmeentgelte, Entgelte zur Nutzung der Fahrzeuge durch eigene Fahrten und Fahrten der Fahrtberechtigten sowie Servicegebühren gemäß gültiger Preis- und Gebührenliste in Rechnung gestellt. Der Anbieter ist berechtigt die Preise und Gebühren im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung nach § 315 BGB in Ausübung billigen Ermessens und unter Berücksichtigung der Unterhalts- und Beschaffungskosten etc. zu ändern. Die Änderung wird dem Kunden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt. Der Kunde trägt sämtliche Kosten im Zusammenhang mit erhobenen Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege (z. B. Maut) und erbringt sämtliche im Zusammenhang mit der Gebührenerhebung erforderlichen Mitwirkungspflichten, wie z. B. den Erwerb und die Anbringung entsprechender Vignetten.

§ 5 Zahlungsbedingungen und Kaution

Der Rechnungsversand erfolgt ausschließlich per E-Mail. Die erste Rechnung für die Buchung ist bereits vor Fahrtantritt fällig und zahlbar. Die dem Kunden übermittelte Abschlussrechnung für eventuell anfallende Zusatzkosten (Zusatzkilometer etc.) ist innerhalb 1 Woche ab Rechnungsdatum fällig und zahlbar. Der Kunde haftet nach Verzugseintritt für Bearbeitungskosten und Verzugszinsen. Die vom Kunden geleistete Kaution wird hierbei nicht verzinst. Zur Fahrzeugübernahme ist eine Kaution in Höhe von 1000,00 € in bar mitzubringen und Pisca zu übergeben.

§ 6 Voraussetzungen zur Fahrzeugübernahme

Der Kunde und fahrtberechtigte Personen verpflichten sich, bei jeder Fahrt die gültige Fahrerlaubnis mitzuführen. Die Fahrtberechtigung ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Sie erlischt im Falle des Entzuges, der vorübergehenden Sicherstellung oder des Verlustes der Fahrerlaubnis (z. B. Fahrverbot) mit sofortiger Wirkung. Der Kunde ist verpflichtet, Pisca vom Wegfall oder der Einschränkung der Fahrerlaubnis unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Der Kunde und fahrtberechtigte Personen müssen zum Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme und bei jedem Führen des Fahrzeugs im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte stehen und dürfen keinerlei Drogen, Alkohol oder Medikamente zu sich genommen haben, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten (bzgl. Alkohol gilt eine Grenze von 0,0 ‰). Die Fahrzeugübergabe kann nur bei Vorlage der Kaution in Höhe von 1000,00 € erfolgen.

§ 7 Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf erkennbare Mängel/Schäden zu überprüfen und mit den zum Fahrzeug dokumentierten Vorschäden per Schadenliste abzugleichen.

§ 8 Benutzung der Fahrzeuge

Der Kunde hat die Fahrzeuge sorgsam zu behandeln und gemäß den Anweisungen in den Handbüchern, den Fahrzeugunterlagen und den Herstellerangaben zu benutzen sowie die Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Das Fahrzeug ist sauber zu hinterlassen und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Rauchen in den Fahrzeugen ist generell nicht gestattet. Ggf. zur Verfügung gestellte Stellplätze sind pfleglich zu behandeln, eventuell vorhandene Tore oder Absperrungen sind nach der Durchfahrt zu verschließen. Bei einer über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgehenden Verschmutzung des Innenraums eines Fahrzeugs durch den Kunden werden Reinigungskosten in Höhe des Aufwands oder pauschal gemäß Gebührenliste berechnet, sofern der Kunde keine geringeren Reinigungskosten nachweist. Als verschmutzt im vorstehenden Sinne gilt ein Fahrzeug insbesondere, wenn es Flecken, Abfall, Grünschnitt, Asche, Tabakrauch, Verschmutzung durch Transport von Tieren oder ähnliches aufweist. Sofern nicht anders angegeben, kann das Fahrzeug mit einer Restladung von minimal 20 km wieder abgegeben werden.

Es ist untersagt, das Fahrzeug zur gewerblichen Personenbeförderung, zu Geländefahrten, zu motorsportlichen Übungen, zu Testzwecken oder zu sonstigen fremden Zwecken zu benutzen und/oder nicht berechtigten Dritten zur Verfügung zu stellen. Zudem sind untersagt: eigenmächtige Reparaturen oder Umbauten an angemieteten Fahrzeugen; die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen deutlich übersteigen; der Transport von Gegenständen, die aufgrund ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum beschädigen könnten; die über das Mietende hinausgehende Entfernung von Gegenständen, die zur Fahrzeugausstattung gehören; die Deaktivierung des Beifahrerairbags, ohne diesen bei Fahrtende wieder zu aktivieren.

Im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich anzuhalten und sich telefonisch mit dem Anbieter abzustimmen, inwiefern die Fahrt fortgesetzt werden kann. Auf Verlangen des Anbieters hat der Kunde jederzeit den genauen Standort des angemieteten Fahrzeuges mitzuteilen und die Besichtigung des Fahrzeugs zu ermöglichen.

§ 8.1 Benutzung des Supercharger-Netzwerks

Die Benutzung von Superchargern ist generell erlaubt. Pisca-Paketpreise enthalten ggf. bereits Gutschriften in unterschiedlicher Höhe. Alle darüber hinaus entstehenden Kosten fürs Laden bzw. Blockiergebühren werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Kosten in Deutschland liegen derzeit bei 0,33 €/kWh, Blockiergebühren bei 0,40 €/min bzw. bei 0,80 €/min, je nachdem, ob alle Säulen belegt sind.

§ 9 Auslandsfahrten

Die Benutzung ist nur innerhalb Europas gestattet und Auslandsfahrten sind vor Fahrtantritt Pisca unbedingt anzuzeigen. Für die Einhaltung im Ausland geltender fahrzeugbezogener gesetzlicher Bestimmungen, die nicht auch für die Zulassung und Benutzung von Fahrzeugen in Deutschland gelten, die Einhaltung lokaler Verkehrsregeln sowie Anforderungen an die Fahrerlaubnis trägt ausschließlich der Kunde die Verantwortung und stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen frei.

§ 10 Nutzungsdauer

Die Nutzungsdauer umfasst den Buchungszeitraum. Der Buchungszeitraum beginnt/endet jeweils zur vollen Stunde.

§ 11 Stornierungen

Kann ein Kunde das gebuchte Fahrzeug nicht nutzen, kann eine Stornierung erfolgen. Die Stornierung einer Buchung kann mit einer Gebühr gemäß Preis- und Gebührenliste belegt werden. Verkürzungen von Buchungen werden wie Stornierungen des verkürzten Zeitraumes behandelt. Falls der Anbieter einen Ersatz für den Buchungszeitraum findet, können die Stornierungsgebühren erlassen werden.

§ 12 Rückgabe der Fahrzeuge

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug mit Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug mit allen übergebenen Dokumenten und Ausstattungsgegenständen ordnungsgemäß geschlossen ist (Türen und Fenster verriegelt). Unabhängig von den vereinbarten Nutzungsentgelten können diese bis zur vollständigen Rückgabe des Fahrzeugs an den Anbieter berechnet werden. Ist die Nutzungsdauer kürzer als der Buchungszeitraum, kann keine Rückerstattung des nicht genutzten Nutzungsentgelts erfolgen.

§ 13 Verspätungen

Kann der Kunde den in der Buchung bekanntgegebenen Rückgabezeitpunkt nicht einhalten, muss er die Buchungsdauer vor Ablauf des zunächst vereinbarten Rückgabezeitpunktes verlängern. Ist eine Verlängerung wegen einer nachfolgenden Buchung nicht möglich und kann die ursprüngliche Rückgabezeit tatsächlich durch den Kunden nicht eingehalten werden, ist der Anbieter berechtigt, die über die Buchungszeit hinausgehende Zeit in Rechnung zu stellen. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs kann der Anbieter darüber hinaus anstelle des ihm konkret entstandenen Schadens eine von der Verspätungsdauer abhängige Schadenspauschale gemäß Gebührenliste erheben, soweit der Kunde dem Anbieter nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 14 Unfälle, Diebstahl und Anzeigepflicht

Im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich anzuhalten und sich telefonisch mit Pisca abzustimmen, inwiefern die Fahrt fortgesetzt werden kann. Auf Verlangen des Anbieters hat der Kunde jederzeit den genauen Standort des angemieteten Fahrzeuges mitzuteilen und die Besichtigung des Fahrzeugs zu ermöglichen.

Wird während der Mietzeit eine Reparatur notwendig, um die Betriebsfähigkeit oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen Reparaturaufträge nur mit ausdrücklicher (schriftlicher) Zustimmung des Anbieters erteilt werden. Die entsprechenden Belege der Reparatur sind dem Anbieter innerhalb von 14 Tagen sowie vollumfänglich vorzulegen, eine Erstattung durch den Anbieter erfolgt, soweit der Kunde gemäß § 17 nicht haftet.

Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden ist der Kunde verpflichtet immer dann die Polizei zu rufen, wenn an dem Ereignis ein Dritter als Geschädigter oder möglicher (Mit- )Verursacher beteiligt ist oder fremdes Eigentum, außer dem Mietwagen, zu Schaden kam. Bei Schadensereignissen mit Drittbeteiligung darf der Kunde kein Schuldanerkenntnis, Haftungsübernahme oder vergleichbare Erklärung abgeben. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter zunächst unverzüglich telefonisch über Schadensereignisse/Pannen zu informieren und den Anbieter nachfolgend über alle Einzelheiten schriftlich in allen Punkten vollständig und sorgfältig zu unterrichten. Ereignet sich der Schaden im Inland, ohne dass der Kunde bzw. die fahrtberechtigte Person hierbei verletzt wurden, hat die schriftliche Unterrichtung spätestens sieben Tage nach dem Schadensereignis, ansonsten innerhalb von 14 Tagen nach dem Schadensereignis zu erfolgen. Geht innerhalb dieser Frist keine schriftliche Schadensmeldung beim Anbieter ein, so kann der Anbieter die daraus entstehenden Mehraufwände dem Kunden in Rechnung stellen.

Kann ein Unfall nicht von der Versicherung reguliert werden, weil der Kunde die Auskunft verweigert, so behält sich der Anbieter vor, dem Kunden alle unfallbedingten Kosten für Schäden an Personen, Gegenständen und Fahrzeugen zu belasten. Der Anbieter kann dem Kunden für den mit der Schadensabwicklung verbundenen Aufwand bei einem vom Kunden teilweise oder gänzlich verschuldeten Unfall eine Aufwandspauschale gemäß aktueller Gebührenliste berechnen, soweit der Kunde dem Anbieter nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Der Kunde darf sich nach einem Unfall (unabhängig von dessen Verschuldung) erst vom Unfallort entfernen, wenn die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist und die Sicherstellung des Fahrzeuges nach Rücksprache mit dem Kundenservice gewährleistet werden konnte.

§ 15 Versicherung

Für das Fahrzeug besteht eine Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Die Selbstbeteiligung beträgt 1000,00 €.

§ 16 Technikereinsatz

Verursacht der Kunde einen Technikereinsatz durch nicht sachgemäße Bedienung des Fahrzeugs bzw. der Zugangstechnik, durch Nichteinhalten der ordnungsgemäßen Bedienung des Fahrzeugs oder der Regeln, so werden dem Kunden Kosten gemäß Gebührenliste und Aufwand in Rechnung gestellt, sofern der Kunde keinen geringeren Aufwand nachweist.

§ 17 Haftung des Anbieters

Die Haftung des Anbieters, mit Ausnahme der Haftung bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt, soweit nicht Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug geschlossenen Haftpflichtversicherung besteht. Hiervon unberührt bleibt die Haftung des Anbieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie eine etwaige Haftung des Anbieters nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstiger zwingender Rechtsvorschriften. Als wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten anzusehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Fundsachen sind dem Anbieter zu melden und auszuhändigen; eine Haftung dafür wird seitens des Anbieters nicht übernommen.

§ 18 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Regeln, sofern er eine Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs zu vertreten hat. Die Haftung des Kunden erstreckt sich hierbei auch auf Schadennebenkosten, wie z. B. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall. Bei Verhalten des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen, das zu einem Erlöschen des Versicherungsschutzes führt, haftet der jeweilige Kunde auch im Falle der Inanspruchnahme eines weiteren durch den Anbieter gewährten oder vermittelten Versicherungsschutzes in einem der Schwere des eigenen Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens. Dies gilt auch, wenn der Kunde im Falle eines Unfalles, Brandes, Diebstahls oder Wildschadens auf die Hinzuziehung der Polizei verzichtet, dem Anbieter gegenüber einen Schaden nicht anzeigt oder vorsätzlich falsche Angaben zum Unfallhergang macht, sofern der Fahrzeugversicherer des Anbieters aufgrund der o. g. Punkte die Leistung verweigert.

Der Kunde hat das Handeln der Fahrtberechtigten wie eigenes Handeln zu vertreten. Der Kunde haftet für von ihm zu vertretene Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften (z. B. Verstößen im Straßenverkehr) selbst. Die Kosten des Anbieters für die Bearbeitung von Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten trägt der Kunde. Sofern der Kunde dem Anbieter keinen geringeren Bearbeitungsaufwand nachweist, kann der Anbieter von einer konkreten Berechnung absehen und eine Pauschalgebühr gemäß Gebührenliste erheben.

Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter die Änderung seiner Anschrift und weitere Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen. Anschriftenermittlungen kann der Anbieter dem Kunden in Höhe seines tatsächlichen Aufwands oder pauschaliert mit 15,00 € in Rechnung stellen, sofern der Kunde nicht einen geringeren Aufwand nachweist. Sollten die Kontaktdaten nachweislich nicht aktuell sein (z. B. E-Mail oder Mobilfunknummer) behält sich der Anbieter vor, Gebühren in Rechnung zu stellen.

Das dazugehörige Ladekabel ist während der Nutzung stets im Fahrzeug mitzuführen. Aufwände, die dem Anbieter aus einer Missachtung entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Zudem ist der Anbieter berechtigt, Kosten für die Bergung von Fahrzeugen sowie deren Nutzungsausfall in Rechnung zu stellen, die durch eine Nichtbeachtung von Ladestand und Restreichweite entstehen.

§ 19 Aufrechnung, Einwendungsausschluss

Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus dem Vertragsverhältnis zu. Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

§ 20 Vertragsänderungen

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Preise und Gebühren werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor der beabsichtigten Änderung in Textform mitgeteilt und auf der Internetseite veröffentlicht. Mit der Mitteilung weist der Anbieter auf das nachfolgende Kündigungsrecht hin.

Bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie bei Änderungen der Preise und Gebühren kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Der Anbieter wird die Kündigung des Kunden innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang in Textform bestätigen. Kündigt der Kunde den Vertrag nicht, wird der Vertrag zu den neuen Bedingungen fortgesetzt.

§ 21 Datenschutz

Der Anbieter speichert personenbezogene Daten der Kunden und verpflichtet sich hierbei, dies nur im Einklang mit den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechtes zu tun. Bei Ordnungswidrigkeiten oder Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften (z. B. Verstößen im Straßenverkehr) werden die personenbezogenen Daten des Kunden im notwendigen Umfang (Name, Anschrift) an die Straßenverkehrs- bzw. Ordnungsbehörden übermittelt. Wurde das Fahrzeug in einem solchen Fall nicht vom Kunden gefahren, ist der Kunde verpflichtet, Namen und Anschrift des Fahrers unverzüglich mitzuteilen. Der Anbieter verpflichtet sich, Daten des Kunden oder Fahrtberechtigten nicht an Dritte mit dem Zweck der kommerziellen Verwertung weiterzugeben. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier: https://miet-tesla.com/datenschutz

Es erfolgt keine Ortung des Fahrzeugs während der ordnungsgemäßen Nutzung durch den Kunden oder Fahrtberechtigten, absehen bei Verstößen gegen die Rückgabepflichten (§ 12) oder in sonstigen Fällen vertragswidrigen Verhaltens.

§ 22 Bonitätsprüfung

Der Anbieter behält sich vor, den folgend genannten Wirtschaftsauskunftsdateien Daten über die Aufnahme und Beendigung des Kundenvertrages zu übermitteln und von diesen bzw. einer sonstigen Wirtschaftsauskunftsdatei Auskünfte über den Kunden zu erhalten: Schufa Holding AG, Hagenauer Str. 44, 65203 Wiesbaden; Bürgel Wirtschaftsinformationen  & Co. KG, Gasstr. 18, 22761 Hamburg; Arvato Infoscore, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden. Der Anbieter behält sich bei negativer Auskunft vor, Kaution vor Leistungserbringung zu erheben oder keinen Kundenvertrag einzugehen. Unabhängig davon wird der Anbieter der jeweiligen Wirtschaftsauskunftsdatei auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessenten zulässig ist.

§ 23 Vertragswidriges Verhalten

Bei folgenden vom Kunden zu vertretenden Tatbeständen kann der Anbieter für den ihm zusätzlich entstehenden Verwaltungsaufwand eine Kostenpauschale bis in Höhe von 250,00 € erheben, soweit der Kunde dem Anbieter nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist: Fahrten ohne Nutzung der vorgesehenen Buchungswege; unberechtigte Weitergabe des Zugangsmediums oder einer eventuellen PIN-Nummer; Überlassen des Fahrzeugs an Nichtberechtigte; um mehr als 24 Stunden verzögerte Fahrzeugrückgabe.

§ 24 Sonstige Bestimmungen

Der Anbieter wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen des Kundenvertrages und dieser AGB berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kundenvertrag wird als Gerichtsstand der Sitz von Pisca vereinbart, soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnort oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder wenn der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist.


Preis- und Gebührenliste

  • Zusatzkilometer nach Aufbrauchen der Freikilometer: 0,50 €/km

  • Servicekosten Änderung/Storno: 2,50 €

  • Selbstbeteiligung (SB) 1.000,00 €: inklusive

  • Bearbeitung Ordnungswidrigkeiten: 5,00 €

  • Verschmutzung/Rauchen: 25,00 €

  • Verspätung, mit Meldung im Buchungszeitraum / Verlängerung nicht möglich ab 15 Minuten: 25,00 €

  • Verspätung, ohne Meldung im Buchungszeitraum ab 15 Minuten: 50,00 €

  • Nichtbeachtung der Laderegeln: 5,00 €

  • Vertragswidriges Verhalten: 250,00 €

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